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01 Funktion und Zweck der Casino-Spielsperre
Mit einer Selbstsperre aktivieren Sie ein wirksames Spielerschutzinstrument, das Sie eigenverantwortlich nutzen können. Durch diese Maßnahme unterbinden Sie Ihren eigenen Eintritt zu einer bestimmten Spielbank, einem Automatenbetrieb oder einem Online-Glücksspielangebot. Der Sinn besteht darin, eine verbindliche Pause herbeizuführen – ob, weil Sie Ihr Verhalten kritisch bewerten, finanzielle Risiken eindämmen möchten oder einfach Distanz benötigen.
Die Wirkung beschränkt sich strikt auf jenen Betreiber, an den Sie den Antrag richten. Kostenfreiheit, Vertraulichkeit sowie wahlweise befristete oder dauerhafte Ausgestaltung kennzeichnen das Verfahren. Im Sperrzeitraum unterbinden technische und organisatorische Vorkehrungen den Zugang zur Spielteilnahme.
Unterschiedliche Sperrformen im Überblick
Neben der eigenständig beantragten Sperre stehen in Österreich zusätzliche Instrumente zur Verfügung, deren Nutzbarkeit vom Einzelfall und Betreiber abhängt:
| Maßnahme |
Von wem initiiert |
Wirkungsbereich |
Laufzeit |
Rücknahme möglich? |
| Selbstsperre |
Betroffene Person |
Kompletter Spielausschluss |
6 / 12 Monate oder unbefristet |
Befristet: nein; unbefristet: nach Prüfung |
| Fremdsperre |
Angehörige schlagen vor, Betreiber entscheidet |
Spielausschluss nach Anhörung Betroffener |
Individuell festgelegt |
Ja, nach Prüfung |
| Besuchslimitierung |
Betroffene Person |
Begrenzung von Besuchen oder Verlusten |
Individuell festgelegt |
Ja |
| Betreibersperre |
Casinos Austria / WINWIN gemäß § 25 GSpG |
Ausschluss aufgrund erkannter Gefährdung |
Bis Wegfall der Gefährdung |
Ja, nach Prüfung |
Anhaltspunkte: Wann eine Maßnahme sinnvoll erscheint
Überlegen Sie eine Sperre, sofern Sie eines oder mehrere dieser Muster bei sich wahrnehmen:
- Spielsitzungen verlaufen länger oder mit größeren Summen, als Sie anfangs beabsichtigten.
- Verluste lösen sofort den Wunsch aus, diese durch weitere Einsätze wettzumachen.
- Angehörige oder Freunde erfahren nicht, wie häufig beziehungsweise intensiv Sie spielen.
- Sie borgen Geld oder nehmen Kredite auf, um spielen zu können.
- Während des Spielens verlieren Sie jedes Gefühl für die verstreichende Zeit oder versäumen wichtige Termine.
- Auch in spielfreien Phasen kreisen Ihre Gedanken permanent um Glücksspiel.
- Können Sie nicht spielen, verspüren Sie Unruhe oder werden gereizt.
- Sie nutzen Glücksspiel, um belastende Emotionen zu verdrängen oder Schwierigkeiten zu ignorieren.
Diese Aufzählung ersetzt keine fachliche Diagnose, kann aber helfen, Ihr Verhalten einzuordnen. Treffen mehrere Punkte zu, empfiehlt sich ein Gespräch mit einer Beratungsstelle.
→ Vertiefung: Fremdsperre durch Angehörige.
→ Unterstützung: Hilfe bei Spielsucht in Österreich.
02 Rechtlicher Rahmen: § 25 Glücksspielgesetz
§ 25 GSpG regelt unter bestimmten Voraussetzungen Schutzpflichten österreichischer Spielbanken. Er ist keine pauschale Grundlage für jedes Selbstsperrverfahren: Bei anderen Angebotsarten können gesetzliche, konzessionsrechtliche oder vertragliche Regeln gelten. Maßgeblich sind Betreiber, Angebot und Sachverhalt.
Existenzminimum-Gefährdung: individuelle Bewertung erforderlich
§ 25 GSpG nennt keinen einheitlichen Euro-Schwellenwert. Entscheidend sind die wirtschaftliche Lage, erkennbare Hinweise und anwendbare Pflichten. Aus einem Verlustbetrag allein folgen weder Pflichtverletzung noch Ersatzanspruch.
Bonitätsprüfungen und Beratungspflicht als Schutzinstrumente
Je nach gesetzlicher Grundlage und Sachverhalt können Spielbanken Bonitätsinformationen einholen, Beobachtungen dokumentieren oder ein Gespräch anbieten. Umfang, Zeitpunkt und rechtliche Bedeutung solcher Maßnahmen müssen anhand des konkreten Verfahrens geprüft werden.
VfGH-Entscheidung G 259/2022 – Auswirkungen für Betroffene
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs unter G 259/2022 aus 2022 betrifft zivilrechtliche Folgen von Verletzungen der Schutzpflichten. Sie begründet keinen automatischen Ersatzanspruch für jeden Verlust. Ob Schadenersatz besteht, hängt vom Einzelfall ab: konkretes Betreiberverhalten, erkennbare Gefährdungsanzeichen, tatsächlich ergriffene Vorkehrungen und die anwendbaren Normen sind maßgeblich. Wer solche Ansprüche prüfen lassen will, sollte Belege wie Kontoauszüge, Spielhistorien und Korrespondenz sichern sowie individuelle Rechtsberatung einholen.
Warum § 25 GSpG win2day nicht direkt erfasst
win2day fällt rechtlich unter elektronische Lotterien. Die für Spielbanken formulierten Pflichten des § 25 GSpG greifen dort nicht unmittelbar. Das bedeutet jedoch nicht, dass online keinerlei Schutz besteht: Sperrmöglichkeiten, Limits und Identitätskontrollen ergeben sich aus anderen gesetzlichen, konzessionsrechtlichen sowie vertraglichen Anforderungen. Für eine win2day-Sperre müssen Sie sich direkt an den Betreiber wenden; eine Casinos-Austria-Sperre wird derzeit nicht automatisch übernommen.
Wichtige Aktenzeichen:
Erwähnte Entscheidungen: VfGH G 34/10 (2011), VfGH G 259/2022 (2022). Beide sind im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abrufbar.
→ Weiterführende Informationen: § 25 GSpG und Spielerschutz.
03 Anbieter mit Sperrmöglichkeit in Österreich
In Österreich veröffentlichen mehrere Betreiber eigene Sperrverfahren. Jedes Unternehmen führt derzeit ein eigenständiges System; eine bei einem Betreiber eingerichtete Sperre entfaltet nicht automatisch Wirkung bei einem anderen. Prüfen Sie Verfahrensweg, Erreichbarkeit und rechtlichen Status unmittelbar vor dem Antrag beim jeweiligen Betreiber.
Casinos Austria – zwölf stationäre Spielbanken
Casinos Austria betreibt zwölf Standorte in ganz Österreich. Ihren Sperrantrag können Sie direkt dort stellen – vor Ort, schriftlich oder über Online-Formulare. Wählen Sie zwischen befristeten sowie unbefristeten Optionen. Halten Sie einen amtlichen Lichtbildausweis zur eindeutigen Identifikation bereit. Verfahrensschritte und Kontaktdaten sollten Sie direkt beim Betreiber prüfen, da sich diese ändern können.
WINWIN-Automatensalons
WINWIN führt ein eigenes Sperrverfahren für seine Standorte. Eine bestehende Maßnahme bei einem anderen Betreiber sollten Sie nicht als ausreichend ansehen. Beantragen Sie die Sperre zusätzlich bei WINWIN und lassen Sie sich die Einrichtung schriftlich bestätigen. Nutzen Sie mehrere Angebote, ist eine Liste aller betroffenen Betreiber hilfreich, damit kein Zugang versehentlich offen bleibt.
win2day – konzessioniertes Online-Angebot in Österreich
Für das Online-Angebot von win2day erfolgt die Sperre über dessen eigene Kontakt- und Kontoverfahren. Neben einer Vollsperre können je nach aktuellem Angebot auch Einschränkungen einzelner Bereiche oder Limits verfügbar sein. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihres Antrags veröffentlichten Bedingungen. Klären Sie außerdem, wie ein vorhandenes Guthaben behandelt wird und ob Ihre hinterlegte Bankverbindung noch aktuell ist.
Landesausspielungen und Automaten in den Bundesländern
In einigen Bundesländern existieren landesrechtlich geregelte Automatenbetriebe:
- In Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten und Burgenland sind Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken auf Basis von Landesgesetzen erlaubt.
- In Wien sind Glücksspielautomaten außerhalb von Casinos seit 2015 verboten.
- Auch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg existiert kein entsprechendes Landesgesetz für Glücksspielautomaten außerhalb der Spielbanken.
Zentrale Übersicht: Betreiber, Sperrarten, Antragsweg
| Betreiber |
Verfügbare Sperrarten |
Mögliche Laufzeit |
Antragswege |
Wirksamkeit ab |
Vorzeitige Beendigung |
| Casinos Austria |
Besuchslimitierung, Selbstsperre |
6 / 12 Monate, unbefristet |
Vor Ort, E-Mail, Kontaktformular |
Spätestens nächster Werktag |
Befristet: nein; unbefristet: nach Antrag |
| WINWIN |
Besuchslimitierung, Verlustlimitierung, Selbstsperre |
6 / 12 Monate, unbefristet |
E-Mail, Kontaktformular |
Spätestens nächster Werktag |
Befristet: nein; unbefristet: nach Antrag |
| win2day |
Limits, Teilsperre, Vollsperre |
6 / 12 Monate, unbefristet |
Benutzerkonto, E-Mail, Kontaktformular |
Ab E-Mail-Bestätigung |
Vollsperre befristet: nein; unbefristet: nach Antrag |
| Landesbetreiber |
Abhängig vom jeweiligen Bundesland |
Individuell |
Direkt beim jeweiligen Betreiber |
Individuell |
Individuell |
ACHTUNG: Separate Sperre pro Anbieter erforderlich
Eine Sperre bei Casinos Austria wirkt nicht automatisch bei WINWIN oder win2day. Sie müssen bei jedem Betreiber einen eigenen Antrag stellen. Ein zentrales, anbieterübergreifendes Sperrregister existiert in Österreich derzeit noch nicht.
→ Weitere Informationen zur geplanten zentralen Sperre ab 2027 finden Sie in Abschnitt 12.
→ Online Casino Selbstsperre
→ win2day Selbstsperre
→ Casinos Austria Selbstsperre
04 Sperrantrag stellen: praktische Vorgehensweise
Formulare, Identitätsprüfung, Bearbeitungszeit und Kosten können sich ändern. Nutzen Sie nur den aktuellen Kontaktweg und behandeln Sie die Sperre bis zur Bestätigung als noch nicht wirksam.
Casinos Austria und WINWIN: Drei Wege zum Antrag
- Vor Ort in einer Spielbank: Wenden Sie sich direkt an das Personal. Sie erhalten ein Formular zum Ausfüllen und Unterschreiben. Bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis).
- Schriftlich per E-Mail: Laden Sie das Formular auf playsponsible.at herunter, füllen Sie es vollständig aus, fügen Sie eine Kopie Ihres Ausweises hinzu und senden Sie es an [email protected] (Casinos Austria) oder [email protected] (WINWIN).
- Online über das Kontaktformular: Auf playsponsible.at finden Sie ein Online-Kontaktformular, über das Sie Ihren Antrag direkt einreichen können. Auch hier ist die Kopie eines Lichtbildausweises erforderlich.
win2day: Sperre im Benutzerkonto selbst einrichten
Bei win2day können Sie die Sperre selbstständig in Ihrem Konto aktivieren:
- Loggen Sie sich in Ihr win2day-Konto ein.
- Navigieren Sie zu „Mein Konto" und wählen Sie „Spielerschutz".
- Klicken Sie auf „Selbstsperre".
- Wählen Sie die gewünschte Laufzeit aus (6 Monate, 1 Jahr oder unbefristet).
- Bestätigen Sie Ihre Auswahl.
- Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail. Ab diesem Moment ist die Sperre aktiv.
Erforderliche Unterlagen
Für die Einrichtung jeder Selbstsperre benötigen Sie:
- Einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis).
- Bei schriftlicher oder digitaler Einreichung: eine lesbare Kopie dieses Ausweises.
Wirksamkeitsbeginn der Maßnahme
- Casinos Austria und WINWIN: Verlassen Sie sich nicht auf einen pauschalen Zeitpunkt. Eingang, Identitätsprüfung und Bestätigung können für die Wirksamkeit relevant sein.
- win2day: Behandeln Sie die Sperre erst nach der Bestätigung im Konto oder per E-Mail als eingerichtet und bewahren Sie den Nachweis auf.
Behandlung bestehenden Guthabens
- win2day – Vollsperre: Prüfen Sie vorab die aktuellen Bedingungen, Kontodaten und den vorgesehenen Auszahlungsweg; verlassen Sie sich nicht auf eine automatische Überweisung.
- win2day – Teilsperre: Ob und wie Restguthaben in nicht gesperrten Bereichen verfügbar bleibt, richtet sich nach den aktuellen Bedingungen.
- Casinos Austria / WINWIN: Guthaben auf Spielerkarten oder in Kundenkonten wird nach internen Regelungen behandelt. Informieren Sie sich vorab direkt beim Betreiber.
05 Verfügbare Laufzeiten und Fristen
Bei der Einrichtung einer Selbstsperre haben Sie die Wahl zwischen drei Laufzeiten. Diese Entscheidung sollten Sie bewusst treffen, da befristete Sperren nicht vorzeitig aufgehoben werden können.
Drei Laufzeiten stehen zur Wahl
- Sechs Monate (befristet)
- Zwölf Monate (befristet)
- Unbefristet
Befristete Sperren enden automatisch nach Ablauf der gewählten Frist. Eine unbefristete Sperre bleibt bestehen, bis Sie aktiv einen Aufhebungsantrag stellen und dieser nach Prüfung bewilligt wird.
Übersicht: Laufzeiten und Beendigung
| Laufzeit |
Betreiber |
Automatisches Ende? |
Vorzeitige Aufhebung möglich? |
| Sechs Monate |
Casinos Austria, WINWIN, win2day |
Ja |
Nein |
| Zwölf Monate |
Casinos Austria, WINWIN, win2day |
Ja |
Nein |
| Unbefristet |
Casinos Austria, WINWIN, win2day |
Nein, nur auf Antrag |
Ja, nach Prüfung |
Wählen Sie die Laufzeit so, dass Sie sich ausreichend Zeit für eine echte Unterbrechung geben. Eine zu kurze Sperre kann die beabsichtigte Wirkung verfehlen.
06 Aufhebung der Sperre: Bedingungen und Vorgehen
Für die Aufhebung zählt zuerst die gewählte Sperrart. Eine befristete Sperre endet nach der festgelegten Laufzeit; eine unbefristete Sperre bleibt bestehen, bis der zuständige Betreiber einem Antrag nach eigener Prüfung zustimmt.
Befristete Sperren: keine vorzeitige Beendigung möglich
Bei einer festen Laufzeit ist nach den veröffentlichten Verfahren der genannten Anbieter keine vorzeitige Freigabe vorgesehen. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen Ihres Betreibers. Wenn der Spieldruck während der Sperre zunimmt, suchen Sie Unterstützung, statt nach einem anderen Zugang zu suchen.
Unbefristete Sperren: Aufhebung durch Antrag nach Einzelprüfung
Eine unbefristete Sperre endet nicht automatisch. Reichen Sie den Antrag bei genau dem Betreiber ein, der die Sperre führt. Dessen Prüfung kann Identität, aktuelle Lebenslage und fortbestehende Risiken berücksichtigen. Bis zu einer schriftlichen Bestätigung behandeln Sie die Sperre als vollständig aktiv.
Fragen vor dem Aufhebungsantrag
- Weshalb habe ich die Sperre damals aktiviert?
- Was hat sich seither nachweisbar verändert?
- Was setze ich aufs Spiel, wenn ich mich täusche?
Ein Beratungsgespräch kann die Entscheidung klären.
Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (regionales Angebot) · Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304
Praktischer Ablauf
- Kontaktweg prüfen: Verwenden Sie das aktuelle Formular oder die veröffentlichte Adresse des Betreibers.
- Antrag stellen: Nennen Sie Konto- oder Sperrdaten eindeutig.
- Identität belegen: Reichen Sie den verlangten Lichtbildausweis sicher ein.
- Rückfragen beantworten: Ein Gespräch oder weitere Unterlagen können fallbezogen verlangt werden.
- Entscheidung abwarten: Maßgeblich ist die schriftliche Mitteilung des Betreibers.
Unterlagen und Entscheidung
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist typischerweise erforderlich. Weitere Nachweise hängen vom Einzelfall und vom veröffentlichten Verfahren ab. Fragen Sie vorab schriftlich, was benötigt wird, und senden Sie sensible Finanz- oder Gesundheitsdaten nicht unaufgefordert. Weder Unterlagen noch ein Beratungsgespräch garantieren die Aufhebung.
Fremdsperre aufheben – wo liegt der Unterschied?
Bei einer Fremdsperre kann der Betreiber zusätzlich die ursprünglichen Gründe berücksichtigen und weitere Angaben verlangen. Lassen Sie sich die Anforderungen schriftlich erklären. Bei einer rechtlichen Auseinandersetzung ist individuelle Beratung sinnvoll.
→ Fremdsperre durch Angehörige
→ Voraussetzungen der Aufhebung
→ Sperrwege nach Anbieter
07 Auswirkungen während der aktiven Sperrphase
Während einer aktiven Selbstsperre ist der Zugang zum Spielbetrieb beim jeweiligen Betreiber gesperrt. Die Kontrollart unterscheidet sich je nach Anbieter und Angebotsform.
Zutrittskontrolle in stationären Spielbanken
Spielbanken kontrollieren beim Zutritt die Identität. Ist Ihre Sperre im System des Betreibers aktiv, muss der Zugang verweigert werden. Verlassen Sie sich dennoch nicht allein auf die Kontrolle: Meiden Sie nach Möglichkeit den Weg zum Standort und informieren Sie eine Vertrauensperson, wenn der Besuchsimpuls stark wird.
Login-Sperre bei Online-Angeboten
Bei aktiver Online-Sperre soll der Zugriff auf die betroffenen Spielbereiche technisch verhindert werden. Bewahren Sie die Sperrbestätigung auf und prüfen Sie, ob Sie weitere Spielkonten bei anderen Anbietern besitzen. Eine österreichische Anbietersperre blockiert weder automatisch ausländische Websites noch Werbung auf Ihrem Gerät.
Betreiber ohne verifizierte österreichische Konzession
Bei vielen Anbietern, die in Österreich werben, ist eine österreichische Konzession hier nicht verifiziert.
Bedeutung für Ihre Selbstsperre:
- Eine Sperre bei Casinos Austria, WINWIN oder win2day gilt bei weiteren Anbietern nicht automatisch.
- Ist eine österreichische Konzession nicht verifiziert, dürfen Sie österreichische Aufsicht, Beschwerdewege oder Zahlungsschutz nicht voraussetzen. Prüfen Sie Angaben bei der zuständigen Behörde.
- Ob eine Rückforderung oder andere Rechtsfolge in Betracht kommt, hängt von Angebot, Zeitraum, Vertrag und anwendbarem Recht ab; lassen Sie dies individuell prüfen (siehe Abschnitt 9).
ACHTUNGUmgehung vermeiden
Wir raten ausdrücklich davon ab, eine Selbstsperre durch Ausweichen auf andere Anbieter zu umgehen. Dort können zentrale österreichische Schutz-, Aufsichts- und Beschwerdemechanismen fehlen; rechtliche und finanzielle Risiken müssen individuell geprüft werden.
08 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Hilfsinstrumente
Neben der Selbstsperre existieren weitere Instrumente für zusätzlichen Schutz. Diese Maßnahmen sind besonders sinnvoll, wenn Sie mehrere Anbieter genutzt haben oder den Zugang zu ausländischen Websites einschränken möchten.
Sperr-Software: BetBlocker und Gamban
BetBlocker ist eine kostenlose, spendenfinanzierte Software, die Glücksspiel-Websites und Apps auf Ihrem Gerät blockiert. Sie lässt sich auf Computer, Smartphone und Tablet installieren. BetBlocker wirkt geräteübergreifend und unabhängig vom Anbieter.
Gamban ist eine kostenpflichtige Alternative mit ähnlicher Funktion. Beide Tools blockieren technisch den Zugang – sie ersetzen keine Selbstsperre, schaffen aber eine zusätzliche Barriere.
Wichtig: Diese Apps sind Hilfsmittel, keine Garantie. Technisch versierte Nutzer können sie umgehen. Sie funktionieren am besten in Verbindung mit einer bewussten Entscheidung.
→ Mehr zu BetBlocker: playsponsible.at/betblocker
Kartenseitige und bankseitige Sperren
Viele Banken bieten die Möglichkeit, Transaktionen in bestimmten Kategorien zu blockieren. Sie können beispielsweise:
- Zahlungen an Glücksspielanbieter sperren lassen.
- Kreditkartenlimits senken oder Karten stilllegen.
- Ein getrenntes Konto für den Lebensunterhalt führen, auf das kein Online-Zugriff besteht.
Fragen Sie bei Ihrer Bank nach verfügbaren Optionen.
Limits als mildere Variante
Wenn Sie sich nicht vollständig sperren möchten, können Sie bei win2day Limits setzen:
- Einzahlungslimits (täglich, wöchentlich, monatlich)
- Verlustlimits
- Zeitlimits
Wichtig:
- Eine Erhöhung eines Limits wird erst nach 24 Stunden wirksam.
- Eine weitere Erhöhung ist erst nach 7 Tagen möglich.
- Die Erhöhung eines Zeitlimits wird erst nach 72 Stunden wirksam.
- Eine Senkung eines Limits gilt sofort.
Diese Regelungen sollen verhindern, dass Sie in einem impulsiven Moment ein Limit aufheben.
Finanzielle Absicherung und Schuldnerberatung
Wenn Sie bereits Spielschulden haben, wenden Sie sich an eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung. Diese Beratung ist kostenlos und vertraulich. Sie hilft Ihnen, den Überblick über Ihre Finanzen zu gewinnen und Wege aus der Verschuldung zu finden.
| Maßnahme |
Kosten |
Reichweite |
Aktivierung |
Rücknahme möglich? |
| Selbstsperre (Casinos Austria, WINWIN, win2day) |
Kostenlos |
Nur beim jeweiligen Betreiber |
Sofort / nächster Werktag |
Befristet: nein; unbefristet: nach Antrag |
| BetBlocker |
Kostenlos |
Geräteübergreifend, alle Websites |
Sofort nach Installation |
Ja, aber mit Verzögerung |
| Gamban |
Kostenpflichtig |
Geräteübergreifend, alle Websites |
Sofort nach Installation |
Ja, aber mit Verzögerung |
| Bankseitige Sperre |
Kostenlos / gebührenpflichtig (je nach Bank) |
Alle Zahlungen an Glücksspiel |
Nach Freischaltung durch Bank |
Ja, durch Antrag bei Bank |
| Limits bei win2day |
Kostenlos |
Nur win2day |
Erhöhung verzögert, Senkung sofort |
Ja |
09 Haftung und Rückforderung von Spielverlusten
Spieler in Österreich können unter bestimmten Bedingungen Schadenersatz fordern oder Verluste zurückverlangen. Die Rechtsgrundlagen variieren, je nachdem ob konzessionierte österreichische Betreiber oder Anbieter ohne österreichische Konzession betroffen sind.
Schadenersatz bei Verletzung von § 25 GSpG
§ 25 Abs 3 GSpG wird als Schutzgesetz gemäß § 1311 ABGB eingeordnet. Eine Pflichtverletzung kann einen Anspruch stützen, führt aber nicht automatisch zu Ersatz. Schaden und Kausalität sind fallbezogen zu prüfen.
Betroffene müssen anspruchsbegründende Tatsachen, insbesondere Schaden, Pflichtverletzung und Kausalität, grundsätzlich darlegen und beweisen. Ob und in welchem Umfang Beweiserleichterungen greifen, hängt vom konkreten Anspruch, Sachverhalt und Verfahren ab.
Mitverschulden nur fallbezogen beurteilen
Ob Mitverschulden berücksichtigt wird, hängt von Sachverhalt, Anspruch, Krankheitsbild sowie Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ab. Eine Suchterkrankung schließt die Prüfung nicht pauschal aus; einzelne Entscheidungen dürfen nicht ohne rechtliche Einzelfallprüfung übertragen werden.
Verjährung individuell berechnen
Für Schadenersatz kann die dreijährige subjektive Frist des § 1489 ABGB relevant sein. Fristbeginn, Kenntnis, Hemmung und mögliche weitere Grenzen hängen jedoch vom Anspruch und Sachverhalt ab und sollten individuell geprüft werden.
Rückforderung bei Betreibern ohne österreichische Konzession
Wichtig: Dieser Anspruch unterscheidet sich grundsätzlich vom Schadenersatz nach § 25 GSpG.
Bei Angeboten, deren österreichische Konzession nicht verifiziert ist, begründet der fehlende Nachweis allein noch keinen bestimmten zivilrechtlichen Anspruch. Der OGH hat Rückforderungsfragen in mehreren Einzelfällen behandelt; ob diese Rechtsprechung greift, hängt unter anderem von Angebot, Zeitraum, Vertrag und anwendbarem Recht ab.
Das bedeutet:
- Eine Rückforderung kann je nach Fall auf ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 1431 ff ABGB) gestützt werden.
- Welche Verjährungsfrist gilt und wann sie beginnt, ist nicht pauschal mit 30 Jahren zu beantworten.
- Gewinne, Zahlungsdaten und weitere Gegenpositionen können den möglichen Betrag beeinflussen.
Bei Betreibern im Ausland müssen zusätzlich Zuständigkeit, Vollstreckbarkeit, Kostenrisiko und tatsächliche Durchsetzung geprüft werden. Lassen Sie Unterlagen und Fristen unabhängig rechtlich bewerten, bevor Sie kostenpflichtige Schritte beauftragen.
Konkrete Schritte für Betroffene
Falls Sie vermuten, Ansprüche zu haben:
- Dokumentieren Sie alles: Kontoauszüge, Screenshots, E-Mails, Transaktionslisten.
- Kontaktieren Sie eine Verbraucherschutzorganisation: Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder Arbeiterkammer leisten Erstberatung.
- Holen Sie anwaltlichen Rat ein: Vor allem bei höheren Summen.
Rechtliche Klarstellung: Schadenersatz nach § 25 GSpG und eine mögliche Rückforderung beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen. Tatsachen, Beweise, Fristen und anwendbare Regeln sind getrennt zu prüfen.
| Entscheidung |
Datum |
Kernaussage |
| OGH 1 Ob 214/98x |
1998 |
§ 25 GSpG ist Schutzgesetz gemäß § 1311 ABGB |
| OGH 1 Ob 175/02w |
2002 |
Schadenersatz bei Verletzung von Schutzpflichten |
| OGH 5 Ob 112/04p |
2004 |
Fallbezogene zivilrechtliche Folgen bei einem Angebot ohne erforderliche österreichische Konzession |
| VfGH G 34/10 |
2011 |
Aufhebung der Haftungsobergrenze bei § 25 GSpG |
| OGH 6 Ob 250/11z |
2011 |
Beweislastfragen im konkreten Verfahren; keine pauschale Aussage zu Mitverschulden |
| VfGH G 259/2022 |
2022 |
Aufhebung: Bonitätsprüfung allein genügt nicht als Auslöser |
| OGH 4 Ob 185/25x |
2026 |
Einzelfallentscheidung zu einem ausländischen Angebot ohne erforderliche österreichische Konzession |
→ Weitere Informationen: Spielverluste zurückfordern.
10 Sperrinitiative durch Angehörige
Nicht nur Betroffene, sondern auch Angehörige können handeln, wenn sie eine Gefährdung durch Glücksspiel befürchten. Die sogenannte Fremdsperre ist ein Instrument, das in solchen Situationen zur Verfügung steht.
Wer darf eine Fremdsperre anregen?
Angehörige – etwa Ehepartner, Eltern, erwachsene Kinder oder enge Freunde – können sich an den Betreiber wenden und eine Sperre beantragen, wenn sie eine Gefährdung vermuten.
Verfahren und Anhörung der betroffenen Person
Der Betreiber muss die betroffene Person informieren und ihr Stellungnahme ermöglichen. Die Entscheidung über die Fremdsperre trifft letztlich der Betreiber – basierend auf den Informationen und der Gefährdungseinschätzung.
Eine Fremdsperre kann auch gegen den Willen der Person verhängt werden, sofern die Gefährdung plausibel ist.
Weitere Handlungsoptionen für Angehörige
- Übernehmen Sie keine Schulden zur Begleichung von Spielverlusten. Das verschlimmert das Problem, statt es zu lösen.
- Sichern Sie das Haushaltseinkommen: Trennen Sie Konten, beschränken Sie Zugriff auf gemeinsame Mittel bei Bedarf.
- Holen Sie sich selbst Unterstützung: Beratungsangebote für Angehörige von Spielsüchtigen existieren. Sie müssen das nicht allein bewältigen.
- Sprechen Sie das Thema offen an – ohne Vorwürfe. Sucht ist eine Krankheit, keine moralische Schwäche.
→ Mehr Informationen: Fremdsperre durch Angehörige.
→ Hilfe für Angehörige: siehe Abschnitt 14.
11 Sperrverfahren in Österreich, Deutschland und der Schweiz
Die Selbstsperre-Regelungen unterscheiden sich in den deutschsprachigen Ländern erheblich. Während Deutschland und die Schweiz bereits zentrale Sperrregister betreiben, muss in Österreich derzeit jede Sperre einzeln bei jedem Betreiber beantragt werden.
| Kriterium |
Österreich |
Deutschland (OASIS) |
Schweiz (ESBK) |
| Zentrales Register |
Nein (geplant ab 2027) |
Ja (OASIS seit 2021) |
Ja (ESBK) |
| Anbieterübergreifend |
Nein, jede Sperre nur beim jeweiligen Betreiber |
Ja, alle lizenzierten Betreiber |
Ja, alle Casinos und Online-Betreiber |
| Mindestdauer |
6 Monate |
3 Monate |
1 Jahr (empfohlen) |
| Aufhebung frühestens |
Unbefristete Sperre: auf Antrag; befristete: nie |
Nach Ablauf der Mindestfrist, auf Antrag |
Nach 1 Jahr, auf Antrag |
| Zuständige Stelle |
Betreiber selbst (Casinos Austria, WINWIN, win2day) |
Regierungspräsidium Darmstadt (OASIS) |
Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) |
| Online erfasst |
Betreiberbezogen; aktuelle Bedingungen prüfen |
Ja, alle konzessionierten Online-Betreiber |
Ja, Online-Casinos eingeschlossen |
Wichtig: OASIS ist das deutsche Sperrsystem, keine österreichische Behörde. Für österreichische Sperren bleiben derzeit die jeweiligen Betreiber zuständig.
Warum Österreich bisher kein zentrales Register führt
Die aktuellen Sperrverfahren sind historisch bei einzelnen Betreibern und nach Angebotsarten organisiert. Daten werden deshalb derzeit nicht automatisch zwischen Casinos Austria, WINWIN und win2day ausgetauscht. Ein Gesetzentwurf soll diese Trennung reduzieren, ist aber weder geltendes Recht noch praktisch umgesetzt. Bis ein zentrales System rechtlich beschlossen und technisch verfügbar ist, bleibt der sichere Weg: jede erforderliche Sperre einzeln beantragen und bestätigen lassen.
12 Entwurf für eine zentrale Sperrdatenbank
Stand 09.09.2026: Die am 5. August 2026 veröffentlichte Regierungsvorlage 594 d.B. ist ein Entwurf im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Sie ist kein geltendes Recht, und ein zentrales Register ist nicht in Betrieb. Den aktuellen Verfahrensstand sollten Sie im Webangebot des österreichischen Parlaments unter der Geschäftsnummer 594 d.B. prüfen.
Was geplant ist
- Zentrales Sperrregister: Der Entwurf enthält eine gemeinsame Verarbeitung bestimmter Sperren. Anwendungsbereich und Wirkung hängen von der endgültigen Fassung ab.
- Anbieterübergreifende Umsetzung: Welche Betreiber einbezogen werden und ab wann technische Abfragen möglich sind, wäre erst nach Gesetzgebungsabschluss und weiteren Vorgaben belastbar.
- Weitere Schutzinstrumente: Der Entwurf behandelt zusätzliche Limits und Maßnahmen gegen nicht erlaubte Angebote. Konkrete Beträge, Zuständigkeiten und Eingriffsbefugnisse sind vor einer Verwendung anhand der endgültigen Rechtslage zu prüfen.
Zeitplan und Stand des Verfahrens
Der Entwurf nennt für Teile der Regelung den 1. Jänner 2027 als geplanten Termin. Das ist weder eine Bestätigung des Gesetzgebungsabschlusses noch eine Zusage, dass ein Register an diesem Datum technisch verfügbar oder für bestimmte Betreiber verbindlich sein wird.
Status: Entwurf, nicht geltendes Recht, nicht operativ. Änderungen, Übergangsbestimmungen und Durchführungsverordnungen können Zeitplan, Teilnehmerkreis und Umsetzung verändern. Bis zu einer offiziell bestätigten Inbetriebnahme bleiben die bisherigen getrennten Sperrverfahren maßgeblich.
Letzte Aktualisierung dieser Seite: 09.09.2026.
→ Details: Glücksspielgesetz-Reform und Sperrregister.
13 Verbreitung und Warnsignale problematischen Glücksspiels
Problematisches Glücksspiel ist in Österreich kein Randphänomen. Studien zeigen Häufigkeit und ermöglichen das frühzeitige Erkennen von Warnsignalen.
Datenlage für Österreich
Die bisher umfangreichste Untersuchung zum Glücksspielverhalten in Österreich stammt von Kalke & Wurst (2015), im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen erstellt:
- Rund 1,1 % der österreichischen Bevölkerung zwischen 14 und 65 Jahren weisen problematisches oder pathologisches Spielverhalten auf.
- Das entspricht etwa 64.000 Personen.
- Die höchste Betroffenheit zeigt sich bei Nutzern von Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken (21,2 %).
Neuere Schätzungen des Anton-Proksch-Instituts und der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) ermittelte vergleichbare oder geringfügig höhere Werte. Der Epidemiologiebericht Sucht 2025 der GÖG liefert fortlaufend aktuelle Entwicklungsdaten.
Warnsignale erkennen
Warnsignale für problematisches Spielverhalten:
- Regelmäßiges Spielen über längere Zeiträume
- Erhöhung der Einsätze für denselben „Kick"
- Versuche, Verluste durch weiteres Spielen auszugleichen
- Unruhe oder Reizbarkeit bei Spielverhinderung
- Weiterspielen trotz negativer Folgen (Schulden, Konflikte, Arbeitsplatzverlust)
- Verschweigen des Spielverhaltens
- Vernachlässigung von Verpflichtungen, Hobbys, sozialen Beziehungen
Treffen mehrere Anzeichen zu, empfehlen wir nachdrücklich den Kontakt zu einer Beratungsstelle.
14 Professionelle Beratung und Hilfsangebote
Österreich hat verschiedene Anlaufstellen. Zuständigkeit, Kosten, Vertraulichkeit, Barrierefreiheit und Terminlage unterscheiden sich; prüfen Sie die aktuellen Bedingungen direkt bei der jeweiligen Stelle. Die Spielerschutz-Hotline 0800 202 304 wird kostenlos angeboten und kann auf Wunsch anonym genutzt werden.
Kostenlose Hotlines
- Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304 (kostenlos; auf Wunsch anonym; aktuelle Erreichbarkeitszeiten bei Playsponsible prüfen)
- Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (regionales Angebot für Wien)
Ein erstes Gespräch setzt keine getroffene Entscheidung voraus. Notieren Sie möglichst, welche Angebote Sie nutzen, welche Sperren aktiv sind und welche Fragen vorrangig sind. Auch Angehörige können Beratung nutzen. Eine Beratungsstelle klärt gemeinsam mit Ihnen, ob sofortige Selbstsperre, technische Barrieren, Finanzschutzmaßnahmen oder weitere Fachunterstützung angebracht sind. Bei akuter Schuldenbelastung kann zusätzlich eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung hinzugezogen werden.
Beratungsstellen nach Bundesland
Übersichten nennen Anlaufstellen in allen Bundesländern. Die folgenden Einträge sind Beispiele und keine Garantie für ein bestimmtes Leistungsangebot; prüfen Sie Zuständigkeit, Kosten, Anonymität und Termine bei der Stelle selbst:
playsponsible.at/beratungsstellen
| Bundesland |
Einrichtung (Beispiele) |
Kontakt |
Angebot |
| Wien |
Spielsuchthilfe Wien |
01/544 13 57 |
Beratung, Therapie, Angehörigenberatung |
| Niederösterreich |
Fachstelle für Suchtprävention NÖ |
Über Website |
Prävention, Information, Weitervermittlung |
| Oberösterreich |
pro mente OÖ |
Über Website |
Beratung, ambulante Therapie |
| Salzburg |
Suchtberatung Salzburg |
Über Website |
Beratung; aktuelles Angebot prüfen |
| Tirol |
Suchthilfe Tirol |
Über Website |
Beratung; aktuelles Angebot prüfen |
| Vorarlberg |
Supro Vorarlberg |
Über Website |
Beratung, Prävention |
| Steiermark |
VIVID Steiermark |
Über Website |
Prävention, Information, Weitervermittlung |
| Kärnten |
SPIELSUCHTHILFE Kärnten |
Über Website |
Beratung, Therapie |
| Burgenland |
PSD Burgenland |
Über Website |
Beratung, Prävention |
Eine zentrale Übersicht sämtlicher Beratungsstellen finden Sie auch auf spielsuchthilfe.at.
Angebote für Angehörige
Angehörige können sich ebenfalls beraten lassen. Zahlreiche Beratungsstellen bieten spezielle Angehörigengruppen oder Einzelberatungen. Sie müssen nicht abwarten, bis die betroffene Person selbst Hilfe sucht.
Schuldnerberatung bei Spielschulden
Spielsucht kann erhebliche Schulden verursachen. Staatlich anerkannte Schuldnerberatungen können unterstützen; aktuelle Kosten, Zuständigkeit und Vertraulichkeit prüfen Sie bei der jeweiligen Stelle:
- ASB Schuldnerberatungen GmbH (österreichweit)
- Schuldnerberatung der Caritas
- ifs Schuldenberatung (Vorarlberg)
Kontakte erhalten Sie über die jeweilige Landesregierung oder direkt über asb-gmbh.at.
15 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was versteht man unter einer Casino-Selbstsperre?
Bei einer Casino-Selbstsperre handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme, durch die Sie sich selbst den Zutritt zu einem Casino, Automatensalon oder Online-Glücksspielangebot verwehren. Sie dient dazu, eine gezielte Auszeit zu schaffen und ein problematisches Verhalten zu unterbrechen. Die Sperre greift ausschließlich bei dem Betreiber, bei dem Sie den Antrag stellen.
Welche Laufzeiten stehen für eine Selbstsperre zur Wahl?
Sie haben die Wahl zwischen drei Optionen: sechs Monate, zwölf Monate oder eine unbefristete Sperre. Befristete Varianten enden automatisch, sobald die gewählte Frist verstrichen ist. Eine unbefristete Sperre bleibt bestehen, bis Sie einen Aufhebungsantrag stellen und dieser nach einer Prüfung bewilligt wird. Eine vorzeitige Beendigung befristeter Sperren ist bei Casinos Austria, WINWIN und win2day ausgeschlossen.
Fallen für eine Selbstsperre Kosten an?
Nach den aktuell veröffentlichten Angaben der genannten Betreiber wird die Einrichtung einer Selbstsperre gebührenfrei angeboten. Ob für spätere Verfahrensschritte Kosten entstehen, prüfen Sie beim jeweiligen Betreiber. Die Spielerschutz-Hotline 0800 202 304 ist kostenlos und kann auf Wunsch anonym genutzt werden; Kosten und Vertraulichkeit regionaler Stellen sind dort zu erfragen.
Wirkt sich eine Sperre bei Casinos Austria auch auf win2day aus?
Nein. Eine Sperre bei Casinos Austria greift nur für diesen Betreiber. Für win2day oder WINWIN ist jeweils ein separater Antrag erforderlich. Die Regierungsvorlage 594 d.B. enthält zwar einen Entwurf für ein gemeinsames Register, doch dieser ist noch kein geltendes Recht und das Register ist nicht in Betrieb.
Existiert in Österreich bereits ein anbieterübergreifendes Sperrregister?
Bisher nicht. Aktuell ist bei jedem betroffenen Betreiber ein eigener Antrag nötig. Die Regierungsvorlage 594 d.B. vom 5. August 2026 ist ein Entwurf im Gesetzgebungsverfahren, kein geltendes Recht. Sie nennt den 1. Jänner 2027 als geplanten Termin für Teile der Regelung; tatsächliche Inbetriebnahme und Teilnehmerkreis hängen vom Gesetzgebungsabschluss, Verordnungen und technischer Umsetzung ab.
Lässt sich eine sechsmonatige Sperre vorzeitig beenden?
Nach den aktuell veröffentlichten Verfahren der genannten Betreiber ist für befristete Sperren keine vorzeitige Aufhebung vorgesehen. Prüfen Sie die zum Antrag gehörenden Bedingungen und planen Sie nicht mit einer Ausnahme. Bis zum bestätigten Fristende behandeln Sie die Sperre als vollständig aktiv.
Wie läuft die Aufhebung einer unbefristeten Sperre ab?
Verwenden Sie den aktuell veröffentlichten Kontaktweg des Betreibers und reichen Sie die verlangten Identitätsangaben ein. Welche Unterlagen oder Gespräche nötig sind, entscheidet der Betreiber im Einzelfall. Eine Aufhebung ist nicht garantiert; bis zur schriftlichen Bestätigung bleibt die Sperre aktiv.
Ist für die Aufhebung ein persönlicher Termin erforderlich?
Das hängt vom aktuellen Verfahren des jeweiligen Betreibers ab. Schriftliche oder digitale Wege können angeboten werden; zusätzlich kann ein persönliches oder telefonisches Gespräch verlangt werden. Lassen Sie sich den zulässigen Kontaktweg und die benötigten Unterlagen direkt bestätigen.
Wird für die Aufhebung ein Nachweis über das Einkommen verlangt?
Dafür gibt es keine pauschale Regel, die für alle Betreiber und Fälle gilt. Fragen Sie vorab, welche Unterlagen im konkreten Verfahren erforderlich sind. Übermitteln Sie sensible Finanz- oder Gesundheitsdaten nicht unaufgefordert und nutzen Sie nur den bestätigten sicheren Kontaktweg.
Endet eine Sperre nach Fristablauf automatisch?
Ob eine befristete Sperre ohne weiteren Schritt endet, richtet sich nach den bestätigten Bedingungen des Betreibers. Eine unbefristete Sperre bleibt aktiv, bis ein Aufhebungsantrag geprüft und bewilligt wurde. Verlassen Sie sich erst auf die Freigabe, wenn sie schriftlich bestätigt ist.
Was geschieht mit einem bestehenden Guthaben bei win2day?
Die Behandlung eines Guthabens richtet sich nach den aktuell geltenden win2day-Bedingungen und der Art der Sperre. Prüfen Sie Kontodaten und Auszahlungsweg vorab, verlassen Sie sich aber nicht auf eine automatische Überweisung. Bei Unklarheiten oder blockiertem Zugriff wenden Sie sich direkt an den Betreiber.
Kann ich mich nur für bestimmte Spielbereiche sperren lassen?
Welche Teil- oder Vollsperren verfügbar sind, ergibt sich aus den aktuellen Bedingungen des jeweiligen Betreibers. win2day veröffentlicht bereichsbezogene Optionen; bei stationären Angeboten können andere Regeln gelten. Lassen Sie Umfang und Wirkung vor dem Antrag bestätigen.
Können Angehörige eine Sperre beantragen?
Angehörige können dem zuständigen Betreiber Hinweise auf eine mögliche Gefährdung geben. Ob daraus ein Fremdsperrverfahren entsteht, welche Anhörung erfolgt und welche Nachweise nötig sind, richtet sich nach Betreiber, Angebotsart und anwendbaren Regeln. Eine Sperre allein aufgrund der Mitteilung ist nicht garantiert.
Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn ein Casino eine gesperrte Person spielen lässt?
Eine Verletzung einschlägiger Spielerschutzpflichten kann einen Anspruch begründen, führt aber nicht automatisch zu Schadenersatz. Betroffene müssen anspruchsbegründende Tatsachen wie Schaden, Pflichtverletzung und Kausalität grundsätzlich darlegen und beweisen; mögliche Beweiserleichterungen hängen vom konkreten Anspruch und Verfahren ab. Für win2day gelten andere rechtliche Grundlagen.
Kann ich Verluste bei Anbietern ohne österreichische Konzession zurückfordern?
Je nach Vertrag, Anspruchsgrundlage, Zahlungs- und Abrechnungsdaten, Rechtsprechung und Verjährungsbeginn kann eine Rückforderung in Betracht kommen. Fristen sind nicht pauschal 30 Jahre. Auslandsdurchsetzung, Vollstreckbarkeit, anrechenbare Gewinne und Kosten müssen individuell rechtlich geprüft werden.
Wo erhalte ich anonyme Unterstützung bei Spielsucht?
Die Spielerschutz-Hotline 0800 202 304 ist kostenlos und kann auf Wunsch anonym genutzt werden; aktuelle Erreichbarkeitszeiten stehen bei Playsponsible. Regionale Stellen beraten telefonisch, persönlich oder online. Zuständigkeit, Kosten, Vertraulichkeit und Termine prüfen Sie bei der jeweiligen Stelle auf spielsuchthilfe.at oder playsponsible.at.
Fazit
Eine Selbstsperre im Casino kann verbindlichen Abstand vom Glücksspiel schaffen. Verfahren, Laufzeiten, Kosten und Bestätigung richten sich nach den aktuellen Bedingungen des jeweiligen Betreibers. Sperren bei Casinos Austria, WINWIN und win2day wirken derzeit nicht automatisch anbieterübergreifend. Die Regierungsvorlage 594 d.B. enthält einen Entwurf für ein zentrales Register, ist aber noch kein geltendes Recht und nicht operativ.
Nach den veröffentlichten Verfahren ist für befristete Sperren keine vorzeitige Aufhebung vorgesehen. Eine unbefristete Sperre bleibt bis zu einer bestätigten Aufhebung aktiv. Zusätzliche Maßnahmen wie Sperrsoftware, bankseitige Blockierungen und Limits können den Schutz ergänzen.
Bemerken Sie Anzeichen problematischen Spielverhaltens bei sich, kann ein Gespräch ein erster Schritt sein. Die Spielerschutz-Hotline ist kostenlos und auf Wunsch anonym; Bedingungen regionaler Beratungsangebote prüfen Sie direkt bei der jeweiligen Stelle.
Vertrauliche Hilfe: 0800 202 304 · Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57
Redaktion
Fachredaktion von bahcecafe.at
Redaktion für Spielerschutz und Verbraucherinformation. Auswertung behördlicher Quellen und Abgleich mit aktueller Rechtsprechung.
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Stand 09.09.2026
Geprüft von Fachredaktion
Nächste Prüfung vorgesehen: 09.12.2026 oder früher bei bekannter Rechtsänderung